Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ gestartet
Das neue Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des Ende des Jahres 2020 gegründeten Bündnis für die Innenstadt. Bestehend aus den Bausteinen des Innenstadtbudgets und des Kommunalpreises bietet es Kommunen in Hessen die Aussicht auf eine Förderung. Doch wer darf eine Förderung beantragen? Und welche Projekte sind überhaupt förderfähig?
Noch ein Förderprogramm?
Das neue Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ besteht aus zwei Bausteinen:
- dem Innenstadtbudget: Kommunen stellen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort ein Maßnahmenpaket zusammen, mit dem sie sich anschließend auf das Budget bewerben. Hierbei werden maximal 250.000 Euro pro Kommune gefördert. In Abhängigkeit von der finanziellen Lage einer jeden Stadt liegt die Förderquote bei bis zu 90%. Der Fokus liegt auf einer schnellen Umsetzung, einer nachhaltigen Wirkung sowie dem Setzen neuer Impulse. Darüber hinaus soll ein nachhaltiger Wandel angestoßen werden.
- dem Kommunalpreis: Dieser ist als optionaler Baustein für besonders kreative und innovative Lösungsansätze gedacht. Kommunen können sich mit ihrer besonders zukunftsweisenden Idee eine Fördersumme on top sichern. Die drei besten Ansätze erhalten Fördergelder in Höhe von 500.000 Euro, 750.000 Euro sowie 1.000.000 Euro.
Insgesamt stellt das Land Hessen für das Programm 12,5 Millionen Euro Fördergelder in der 1. Förderperiode zur Verfügung. 10 Millionen hiervon fließen in das Innenstadtbudget.
Wer darf eine Förderung beantragen?
Das Programm „Zukunft Innenstadt“ richtet sich an Kommunen und Städten in Hessen. Getreu den beiden Mottos „Die Innenstadt zusammen neu denken“ und „Die Innenstadt neu beleben“ sollen die Verantwortlichen gemeinsam mit den Gewerbetreibenden vor Ort und den Bürger*innen Maßnahmen und Projekte entwickeln.
Schritt für Schritt zur Förderung
Damit Ihre Stadt oder Ihre Kommune von dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ profitieren kann, gilt es jetzt, schnell zu handeln!
Bis zum 30. Juni 2021 können Sie Ihr Interesse an einer Förderung bekunden, indem Sie Ihr Vorhaben durch die Beantwortung von sechs Fragen (z.B. „Wie ist die aktuelle Situation in Ihrer Innenstadt? Beschreiben Sie die Herausforderungen. Haben Sie bereits Prozesse in die Wege geleitet oder eine Strategie entwickelt, um die Innenstadt zu stärken? Wenn ja, erläutern Sie diese kurz.“ oder „Schnell und nachhaltig: Wie können durch dieses Paket an Maßnahmen und Projekten kurzfristige Impulse gesetzt werden und inwiefern wird damit eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt gefördert?“) beschreiben. Darüber hinaus müssen Sie Angaben zur gewünschten Höhe des Innenstadtbudgets machen. Kommunen, die darüber hinaus Interesse am Kommunalpreis haben, müssen weitere sieben Fragen (z.B. „Inwiefern können Synergien zwischen den Einzelmaßnahmen und –projekten entstehen? Beziehen sich auf alle Maßnahmen: Innenstadtbudget und Kommunalpreis.“ oder „Worin besteht die Originalität und Innovation Ihrer Strategie und den damit einhergehenden Projekten/ Maßnahmen? Inwiefern sind diese zukunftsweisend und modellhaft?“) beantworten.
Nachdem ein Fachreferat eine Vorprüfung durchgeführt hat, tagt am 19. Juli 2021 das Auswahlgremium, welches zum Teil aus den Partnern des Bündnis Innenstadt besteht.
Schließlich werden im August 2021 die geförderten Standorte mit ihren Projekten veröffentlicht. Diese müssen die bereitgestellten Mittel spätestens bis zum 31.12.2023 abgerufen und anschließend zweckentsprechend verausgabt haben.
Wir helfen Ihnen weiter
Auch Sie möchten ein neues Innenstadtleitbild in Ihrer Stadt auf den Weg bringen, einen Dialogprozess anstoßen, oder ein Projekt im Rahmen von Urban Gardening umsetzen? Oder Sie planen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einem bestimmten Thema, das Etablieren eines lokales Netzwerks für die Innenstadt oder die finale Umsetzung eines digitalen Vorhabens? Doch Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen und wo Sie enden sollen? Wir, das Team der CIMA Beratung + Management GmbH, unterstützt Sie gerne.
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