Wieder auf Kurs – Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt beschlossen
Kommunalpolitik und Verwaltung treffen Entscheidung – Bau- und Planungsausschuss beschließt das von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt
Im März 2023 herrscht Einstimmigkeit auf der Insel und die Gemeindevertretung läutet eine Wende in der Sylter Baupolitik ein. Dies sei ein deutliches Signal für ein ausgewogenes Miteinander von Einheimischen und Gästen sowie für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde, heißt es dazu. Das lokale wie nationale Interesse der Medien ist groß. Sie titeln: „Gemeinde Sylt verbietet Bau neuer Ferienwohnungen.“ Der cima-Gutachter Martin Hellriegel war zu einer fachlichen Einordnung bereit:
Herr Hellriegel, aus dem Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt ergab sich ein Aus für weitere Ferienwohnungen. Ist das die Regel der Konzepte?
Hellriegel: Natürlich nicht. Das hängt davon ab, was bei der jeweiligen Analyse herauskommt. Die Situation vor Ort, ggf. in einzelnen Ortsteilen, entscheidet darüber. Je nachdem, wie stark dort eine städtebauliche Vorbelastung ist, kann es zu einer solchen Empfehlung kommen. In anderen untersuchten Kommunen kam es nicht oder nur in Teilbereichen zu so einer Empfehlung. Unterm Strich geht es darum, eine städtebaulich verträgliche Entwicklung herzustellen.
Schaden denn zu viele Zweitwohnsitze einem Ort genauso wie zu viele Ferienwohnungen?
Hellriegel: Auch das hängt von der Situation am Standort ab. Da aber viele Nebenwohnsitze touristisch motiviert sind, können sich die städtebaulichen Effekte im Zusammenspiel mit den Ferienwohnungen verstärken. Das kann bspw. zu Verödungserscheinungen außerhalb der Saison führen. Und innerhalb der Saison zu einem Zuviel und häufigen Wechsel von Gästen.
Innerhalb der Konzepterarbeitung wird ja überprüft, was alles an Beherbergungsnutzungen vorhanden ist. Findet gleichzeitig eine Überprüfung statt, ob auch alles ordnungsgemäß angemeldet ist?
Hellriegel: Anhand von Meldedaten und Bauleitplänen lassen sich auch Aussagen zur Zulässigkeit treffen. Es kann sein, dass unsere Nachforschungen einige dazu bringen, ihre Angebote zu legalisieren. Ferienobjekte, die formell und materiell genehmigt sind, genießen Bestandsschutz. Im Übrigen geht es uns nicht darum, die allerletzte Ferienwohnung zu finden. Uns geht es darum, negative städtebauliche Effekte festzustellen und diesen entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist es möglich, auch strategisch sinnvolle Marktsegmente zu identifizieren, in denen künftig eine Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes anzustreben ist.
„Natürlich geht es uns nicht darum, die allerletzte Ferienwohnung zu finden. Uns geht es darum, negative städtebauliche Effekte festzustellen und diesen entgegenzuwirken.“
Martin Hellriegel, Partner und Projektleiter bei der cima
Und wenn nun ein Beherbergungskonzept erstellt und beschlossen ist – wie geht es weiter in der Umsetzung?
Hellriegel: Das Beherbergungskonzept liefert den Rahmen und Begründungszusammenhänge, aber das Ganze muss in Bebauungspläne umgesetzt werden. Beherbergungskonzepte müssen aber auch durch Ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen einer aktiven Stadtentwicklungspolitik unterstützt werden. Außerdem kann nach Dringlichkeit gewichtet werden; für einige Gebiete besteht eventuell sofortiger Handlungsbedarf, andere gilt es vielleicht erst einmal weiter zu beobachten.
Vielen Dank für das Gespräch!
Kontakt:
Neben der Gemeinde Sylt hatte die cima zuvor Städte wie Baden-Baden, Eckernförde, Heidelberg oder Füssen beim Thema städtebauliche Entwicklungskonzeption zur Steuerung von Beherbergungsnutzungen beraten. Gegenwärtig wird ebenfalls für das Nordseeheilbad Cuxhaven ein gleichartiges Konzept erarbeitet.
Martin Hellriegel: hellriegel@cima.de
Mehr im Internet unter : www.cima.de/stadtentwicklung
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